Werkvertrag

Als Form des Beratervertrags regelt der Werkvertrag, oder auch Projektvertrag, die Verpflichtung des Unternehmers (Auftragnehmer) über die Herstellung eines Werks bzw. einer Sache gegenüber dem Besteller (Auftraggeber). Nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kann der Vertragsgegenstand die Herstellung einer Sache, Veränderung einer Sache oder eine Dienstleistung sein, aus der ein bestimmter Erfolg herbeizuführen ist.