Beratungsvertrag

Ein Beratervertrag, oder auch Beratungsvertrag, regelt die Verpflichtung eines Auftragnehmers gegenüber einem Kunden, Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet gegen ein Honorar zur Verfügung zu stellen. Vertragsgegenstand ist in diesem Fall die Beratung einer Partei eines Unternehmens. Ziel ist, je nach Vertragsform, die Erbringung einer Arbeitsleistung oder eines materiellen oder immateriellen Arbeitserfolgs. Beraterverträge können als Dienst-oder Werkvertrag aufgestellt werden -in der Praxis werden oft Mischverträge verwendet. Die Inhalte des Vertrags sollten stets von beiden Vertragsparteien individuell angepasst und sorgfältig sowie detailliert aufgesetzt werden. Für Freelancer bietet sich diese Vertragsform besonders an, wenn diese spezielle beratende Tätigkeiten in Unternehmen übernehmen.